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Allgemeine Beschreibung

1. Erfassung, Aufsicht bzw. Überwachung von Angehörigen der Gesundheitsberufe

  • Mitwirkung bei der Aufsicht über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker (eigentliche Aufsicht obliegt den Kammern)
  • Aufsicht über die nichtärztlichen Gesundheitsberufe

2. Mortalitätsstatistik

  • Aufsicht über ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der ärztlichen Leichenschau sowie statistische Auswertung der Todesursachen
  • Aufbewahrung der Todesbescheinigungen für 30 Jahre

Was müssen Sie mitbringen?


Zur Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit werden benötigt:
Personalausweis
Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (im Original)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original)Aufstellung der Beschäftigten in Berufen des Gesundheitswesens (Name, Geburtsdatum, berufliche Ausbildung)

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?

Informationen aktuell bitte direkt bei Ansprechpartnern abfordern

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V)

Was ist sonst noch zu beachten?

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
09.05.2014 
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen