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Der Präventionsrat des Landkreises Vorpommern-Rügen hat am 13.06.2012 seine Arbeit auf-genommen. Er hat beispielsweise die Möglichkeit, kriminalpräventive Projekte finanziell zu unterstützen. In diesem Jahr stehen dem Präventionsrat dafür 9.229,72 € zur Verfügung.
Anträge auf Förderung von Projekten können zusammen mit einer Projektbeschreibung beim Landkreis Vorpommern-Rügen –Präventionsrat-, Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen einge-reicht werden. Für Fragen steht die Koordinatorin des Präventionsrates, Kati Gemballa, zur Verfügung (Telefon 038326/59 537, e-mail kati.gemballa(at)lk-nvp.de ).
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Projekte kriminalpräventiver Art in Form einer Fehlbetragsfinanzierung fördert. Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Gesamtausgaben.
Anträge hierzu sind über den Präventionsrat des Landkreises Vorpommern-Rügen an das In-nenministerium Mecklenburg-Vorpommern -Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung – Ge-schäftsstelle-, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin zu stellen. Diese Anträge müssen bis 31. Oktober 2012 beim Landesrat eingehen und sind im Vorfeld durch den Präventionsrat des Landkreises zu votieren.
Die Antragsformulare können bei der Koordinatorin des Präventionsrates des Landkreises Vorpommern-Rügen angefordert oder unter www.kriminalpraevention-mv.de herunter geladen werden.
Anträge auf Förderung von Projekten können zusammen mit einer Projektbeschreibung beim Landkreis Vorpommern-Rügen –Präventionsrat-, Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen einge-reicht werden. Für Fragen steht die Koordinatorin des Präventionsrates, Kati Gemballa, zur Verfügung (Telefon 038326/59 537, e-mail kati.gemballa(at)lk-nvp.de ).
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Projekte kriminalpräventiver Art in Form einer Fehlbetragsfinanzierung fördert. Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Gesamtausgaben.
Anträge hierzu sind über den Präventionsrat des Landkreises Vorpommern-Rügen an das In-nenministerium Mecklenburg-Vorpommern -Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung – Ge-schäftsstelle-, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin zu stellen. Diese Anträge müssen bis 31. Oktober 2012 beim Landesrat eingehen und sind im Vorfeld durch den Präventionsrat des Landkreises zu votieren.
Die Antragsformulare können bei der Koordinatorin des Präventionsrates des Landkreises Vorpommern-Rügen angefordert oder unter www.kriminalpraevention-mv.de herunter geladen werden.
01.08.2012