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Die Familie ist dem Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen bekannt. Die Eltern leben getrennt. Das 13- und das 17-jährige Mädchen wohnen in Groß Behnkenhagen. Die anderen Kinder leben bei der Mutter, welche Hilfen durch das Jugendamt für diese Kinder in Anspruch nimmt.
Bei der Vermittlung von Besuchskontakten innerhalb der Familie hatte das Jugendamt auch Kontakt zu dem 17-jährigen Mädchen. Es gab Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft. Diese wurden abgestritten und waren bei persönlichen Kontakten des Jugendamtes zu dem Mädchen auch nicht ersichtlich.
Das 13-jährige Mädchen, das den toten Säugling gefunden hat, wurde mit Einverständnis der sorgeberechtigten Mutter in Obhut genommen. Es wird in einer Einrichtung der Jugendhilfe bis auf weiteres umfassend betreut. Die Inobhutnahme wurde durch das Jugendamt am gestrigen Abend veranlasst.
Der Landrat und die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses sind zutiefst betroffen. Das Jugendamt wird alle notwendigen Schritte einleiten, damit die Kinder der Familie, insbesondere das 13-jährige Mädchen, dieses traurige Ereignis bewältigen können.
Zum Schutz der Kinder wird von weiteren Auskünften abgesehen.
Bei der Vermittlung von Besuchskontakten innerhalb der Familie hatte das Jugendamt auch Kontakt zu dem 17-jährigen Mädchen. Es gab Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft. Diese wurden abgestritten und waren bei persönlichen Kontakten des Jugendamtes zu dem Mädchen auch nicht ersichtlich.
Das 13-jährige Mädchen, das den toten Säugling gefunden hat, wurde mit Einverständnis der sorgeberechtigten Mutter in Obhut genommen. Es wird in einer Einrichtung der Jugendhilfe bis auf weiteres umfassend betreut. Die Inobhutnahme wurde durch das Jugendamt am gestrigen Abend veranlasst.
Der Landrat und die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses sind zutiefst betroffen. Das Jugendamt wird alle notwendigen Schritte einleiten, damit die Kinder der Familie, insbesondere das 13-jährige Mädchen, dieses traurige Ereignis bewältigen können.
Zum Schutz der Kinder wird von weiteren Auskünften abgesehen.
25.05.2012
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen