Interview mit Landrat Ralf Drescher zum aktuellen Vorbereitungsstand
Zum Schuljahr 2012/13 wird eine neue Schülerbeförderungssatzung für den Landkreis Vorpommern-Rügen notwendig. Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitung?
Wir arbeiten der Kreisverwaltung schon seit längerem sehr intensiv daran. Gegenwärtig werden noch verschiedene Varianten geprüft und Kosten berechnet. Die Problematik ist sehr vielschichtig und bedarf einer äußerst akribischen Vorbereitung. Im März soll der Satzungsentwurf erstmalig im Bildungs- und Kulturausschuss vorgestellt und beraten werden. Ziel ist eine Entscheidung noch vor der Sommerpause.
Wird die Schülerbeförderung für alle Schüler im Landkreis kostenlos sein?
Das kann ich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Fakt ist, dass der Landkreis per Gesetz verpflichtet ist, die Fahrkosten für die Schüler zu übernehmen, die eine örtlich zuständige Schule besuchen. Dem sind wir in der Vergangenheit nachgekommen und werden dies natürlich auch künftig tun. Alles andere sind freiwillige Leistungen. Das heißt, Kosten für Fahrten zu örtlich unzuständigen Schulen, egal ob in öffentlicher oder in privater Trägerschaft, kann der Landkreis bezahlen, muss er aber nicht. Die Entscheidung darüber trifft letztendlich der Kreistag mit den Festlegungen in der Schülerbeförderungssatzung. Einfach wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund unserer Finanzsituation nicht, denn wir werden möglicherweise keinen ausgeglichenen Haushaltsentwurf für 2012 vorlegen können.
Sowohl der Landkreis Nordvorpommern als auch der Landkreis Rügen haben bei der Schülerbeförderung bislang mehr getan als gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das stimmt. Es gibt einige Beispiele dafür. Nehmen wir nur die freien Schulen in Dreschvitz und Prerow. Hier können etwa 98 Prozent der Schülerinnen und Schüler, also fast alle Mädchen und Jungen, die Busverbindungen unserer jeweiligen Verkehrsunternehmen - der Rügener Personennahverkehrs GmbH und der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern - für den Weg vom Wohnort zu ihrer Schule und zurück kostenlos nutzen. Das ist in beiden ehemaligen Landkreisen seinerzeit so geregelt worden und gilt weiter bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung.
Welche Meinung vertreten Sie persönlich?
Die Schülerbeförderungssatzung darf nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Schulwahl sein. Staatliche und private Schulen haben gleichermaßen ihre Berechtigung und nehmen ihren Bildungsauftrag wahr. Ich gehe davon aus, dass in den Ausschüssen und im Kreistag sachlich diskutiert und eine tragfähige Lösung für alle Seiten gefunden wird.