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Die Zeit drängt. Immer noch gibt es auf der Insel Rügen Kleinkläranlagen für häusliches Abwasser, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Diese sind entsprechend des Erlasses der Landesregierung vom 22. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2013 zu sanieren bzw. zu ersetzen.
Anlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht saniert oder durch Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube mit Dichtheitsnachweis ersetzt worden sind, sind ab 01. Januar 2014 zu schließen. Gleiches gilt auch für Anlagen, die noch nach DDR–Wasserrecht betrieben werden und über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis nach jetzt geltendem Recht verfügen. Das anfallende Abwasser darf dann nicht mehr in ein Gewässer oder den Untergrund eingeleitet werden. Wer dagegen verstößt, übt eine illegale Gewässerbenutzung aus. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg–Vorpommern dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Damit keine Bußgeldverfahren durchgeführt werden müssen, sind alle Betreiber der Insel Rügen von alten Kleinkläranlagen ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis aufgefordert, eine entsprechende Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, Außenstelle Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30 zu beantragen. Gegenwärtig werden dazu von der EU und der Landesregierung noch bis zum 31. Dezember 2013 Fördermittel zwischen 750 und 2000 Euro - je nach Größe der Anlage - ausgereicht. Nach 2013 wird es keine weitere Förderung mehr geben.
Die entsprechenden Formulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis und für die Beantragung von Fördermitteln können bei der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen, Außenstelle Ber-gen, Störtebeker Straße 30, Fachgebiet Wasserwirtschaft, angefordert werden oder aus dem Internet unter www.kreis-rueg.de Menüpunkte Kreisverwaltung /Antragsformulare herunter geladen werden. Nähere Auskünfte dazu werden auch telefonisch unter der Rufnummer 03838-813-311 erteilt.
Anlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht saniert oder durch Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube mit Dichtheitsnachweis ersetzt worden sind, sind ab 01. Januar 2014 zu schließen. Gleiches gilt auch für Anlagen, die noch nach DDR–Wasserrecht betrieben werden und über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis nach jetzt geltendem Recht verfügen. Das anfallende Abwasser darf dann nicht mehr in ein Gewässer oder den Untergrund eingeleitet werden. Wer dagegen verstößt, übt eine illegale Gewässerbenutzung aus. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg–Vorpommern dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Damit keine Bußgeldverfahren durchgeführt werden müssen, sind alle Betreiber der Insel Rügen von alten Kleinkläranlagen ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis aufgefordert, eine entsprechende Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, Außenstelle Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30 zu beantragen. Gegenwärtig werden dazu von der EU und der Landesregierung noch bis zum 31. Dezember 2013 Fördermittel zwischen 750 und 2000 Euro - je nach Größe der Anlage - ausgereicht. Nach 2013 wird es keine weitere Förderung mehr geben.
Die entsprechenden Formulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis und für die Beantragung von Fördermitteln können bei der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen, Außenstelle Ber-gen, Störtebeker Straße 30, Fachgebiet Wasserwirtschaft, angefordert werden oder aus dem Internet unter www.kreis-rueg.de Menüpunkte Kreisverwaltung /Antragsformulare herunter geladen werden. Nähere Auskünfte dazu werden auch telefonisch unter der Rufnummer 03838-813-311 erteilt.
25.08.2012
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen