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Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Kreistages Vorpommern-Rügen hat auf seiner letzten Sitzung Ende Januar unter anderem die künftige Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen der freien Wohlfahrtspflege beraten. In diesem Zusammenhang weist der Ausschussvorsitzende Dr. Ronald Zabel alle Antragsteller darauf hin, dass man sich im Ausschuss auf einen einheitlichen Abgabetermin zum 31. März 2012 für das laufende Haushaltsjahr geeinigt hat. Alle Antragsteller können bis dahin ihre Unterlagen einreichen (Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Soziales, Außenstelle Rügen, PF 1343, 18523 Bergen auf Rügen). Beim Landkreis bereits vorliegende Anträge werden entsprechend berücksichtigt und müssen nicht erneut gestellt werden.
03.02.2012