Betreuungsbehörde des Landkreises erhält neue Aufgaben
Am 1. Juli 2014 trat bundesweit das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde in Kraft. Mit den Gesetzesänderungen reagiert der Gesetzgeber auf die ständig steigenden Betreuungszahlen.
Damit kommen auf die Betreuungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen weitere Aufgaben zu. So ist die Betreuungsbehörde nun u. a. zwingend bei der Erstanordnung einer Betreuung vom Betreuungsgericht zu beteiligen. Die Beratungstätigkeit gewinnt an Bedeutung und Umfang. Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für die Bürger sollen besser aufgezeigt und vermittelt werden. Hierzu berät und informiert schon heute die Betreuungsbehörde über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht sowie über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Die Pflicht zur gezielten Vermittlung anderer geeigneter Hilfen, wenn sich im konkreten Einzelfall ein Betreuungsbedarf abzeichnet, wird durch die gesetzliche Änderung gestärkt.
Die Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und deren Unterschriftsbeglaubigung durch die MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen besteht nach wie vor und stellt eine gute Vorsorge für die Zukunft dar. Die Ansprechpartner an allen 4 Verwaltungsstandorten haben sich nicht geändert und können über den Bürgerservice mit der Telefonnummer 03831-3571000 bzw. über die Homepage des Landkreises erfahren werden.
Eine Terminabsprache zum Beratungsgespräch und der Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten ist telefonisch möglich und wird empfohlen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen