Kartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensräumen und Dauergrünland
Seit dem Sommer 2013 werden im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschützte Biotope, FFH-Lebensräume und Dauergrünland erfaßt.
Die Kartierung erfolgt landesweit zunächst in ausgewählten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten bzw. in EU-Vogelschutzgebieten und wird durch Mitarbeiter verschiedener Planungsbüros noch bis zum Ende des Sommers 2015 durchgeführt. Um Unterstützung der Kartierer, insbesondere durch Flächeneigentümer und –nutzer wird gebeten.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen