Obwohl Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet ist, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, verfügen die wenigsten Flüchtlingsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept. Kommt es zu gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen, sind es in der Regel die Frauen, die die Einrichtung verlassen und Schutz im Frauenhaus oder anderen Einrichtungen finden müssen. Eine Gefährdungseinschätzung, ob sich Frauen und Kinder in Gefahr befinden könnten oder ob der Verbleib der betroffenen Frauen oder Kinder in der Unterkunft vertretbar ist, findet in den wenigsten Fällen statt. Aus diesem Grund hat sich der Paritätische Gesamtverband dazu entschlossen, Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ zu entwickeln
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