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Neue Antragsperiode zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen beginnt zum 01.01.2016

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bietet nicht nur die Möglichkeit der Förderung von Klimaschutzkonzepten oder –managern.

Auch investive Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Mobilität und Technologien zur Stabilisierung von stillgelegten Abfalldeponien können gefördert werden. Mit der Haushaltplanung für das Jahr 2016 sind auch die Planung und folglich der Finanzierung von Vorhaben und Maßnahmen verbunden.

Ab dem 01.01.2016 können Landkreise, Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen.

Es werden Vorhaben zu folgenden Förderschwerpunkte gefördert:

- Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz

- Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte mit Zielen und Maßnahmen, die sich an den nationalen Klimaschutzzielen orientieren

- Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und –teilkonzepten

  • Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und –teilkonzepten;
  • ein Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für Klimaschutzmanagement;
  • die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement

- Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten

- Investive Klimaschutzmaßnahmen:

  • Sanierung von Beleuchtungsanlagen sowie Nachrüstung und Austausch raumlufttechnischer Geräte;
  • Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität (Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen; Einrichtung von Wegweisungssystemen; Einrichtung der Radverkehrsinfrastruktur)
  • Technologien zur aeroben in-situ Stabilisierung bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien.

Für die oben genannten Förderschwerpunkte sind ausschließlich Kommunen (Landkreise, Ämter, Gemeinden) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, umfassend antragsberechtigt. Eingeschränkte Antragsberechtigung bestehen für unterschiedliche Einrichtungen in ausgewählten Förderschwerpunkten.

Nähere Informationen sind im Internet auf der folgenden Homepage abrufbar:

http://kommunen.klimaschutz.de/foerderung/kommunalrichtlinie.html

Für eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie können Sie sich auch an den Klimaschutzmanager des Landkreises Vorpommern-Rügen, unter den nachstehenden Kontaktdaten wenden:

Thomas Baase

Tel.: 03831-357 1279

Email: thomas.baase@lk-vr.de

24.07.2015