Die Untere Naturschutzbehörde ruft Privatpersonen und Gemeinden des Landkreises auf, das Laub der von Miniermotten befallenen Bäume zu entsorgen
Die Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum L.) gehört zu den beliebtesten Park- und Alleebäumen in Mitteleuropa. Sowohl ihre Blüten als auch ihre Früchte sind dekorativ, auch das Laub mit den gefingerten Blättern gilt als besonders ansehnlich. Leider werden die meisten Rosskastanien schon im August braun und verlieren ihr Laub vorzeitig.
Dafür gibt es mehrere Ursachen, denen der Mensch wenigstens teilweise entgegenwirken kann. Bekannt ist z.B. die Empfindlichkeit von Rosskastanien gegenüber Streusalz, das bei Alleebäumen zu Wasserknappheit und Welke führt.
Das derzeitige Hauptproblem ist jedoch die inzwischen in ganz Norddeutschland verbreitete Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella). Ihre sehr kleinen und flachen Larven leben im Inneren der Blätter, man erkennt sie an hellen Gängen im dunkelgrünen Laub. Die Folgen sind verfrühte Laubverfärbung und Battfall. Die Untere Naturschutzbehörde ruft deshalb Privatpersonen und Gemeinden des Landkreises auf, das Laub der von Miniermotten befallenen Bäume zu entsorgen. Trockenes Laub kann in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2015 verbrannt werden. Feuchtes Laub darf nicht verbrannt werden. Hier ist es am erfolgreichsten, eine Grube zu graben und darin das abgeharkte Laub mit einer 30 bis 40 cm dicken Erdschicht abzudecken. Dadurch können die fertig entwickelten Motten im nächsten Frühjahr nicht wieder zu den Blättern gelangen, was zu einer deutlichen Befallsminderung führt. Auch wenn es nicht möglich ist, jede einzelne Motte zu „erwischen“, ist den Bäumen damit sehr geholfen. Besonders bei einzelnen Kastanien oder kleinen Baumgruppen lohnt sich dieses Verfahren, weil der Anflug von benachbarten Kastanien hier geringer ist. Ab Januar 2016 stehen im gesamtem Landkreis Vorpommern-Rügen grüne Tonnen zur Verfügung, Laub darf dann nicht mehr verbrannt, sondern nur noch über die Tonne entsorgt oder selbst kompostiert werden. Eine Sonderregelung für die Verbrennung von Pflanzenabfällen aus Gründen des Pflanzenschutzes ist noch in Vorbereitung.
In den letzten Jahren wurde in Deutschland das Pseudomonas-Kastaniensterben beobachtet. Es wird durch den bakteriellen Erreger Pseudomonas syringae pv. aesculi verursacht. Befallene Bäume fallen durch trockene Äste und „Teerflecken“ auf. Dies sind im Frühjahr auftretende blutende Stellen am Stamm oder an den Ästen, die zunächst farblos bis gelblich aussehen und später dunkel gefärbt sind. Unter den befallenen Stellen kommt es zu braunen bis schwarzen Kambiumnekrosen, d.h. die Wachstumsschicht unter der Rinde stirbt ab und es bilden sich Risse am Stamm. Der bakteriellen Infektion folgen oft andere Erreger, insbesondere Holz zersetzende Pilze (Weißfäule durch den Fleischroten Rindenpilz, Austernseitling und Samtfußrübling) und gefährden die Verkehrssicherheit. Die Symptome ähneln der ebenfalls an Rosskastanien auftretenden Pilzinfektion durch Phytophtora-Arten, eine sichere Diagnose ist nur im Labor möglich. Wird der Verdacht bestätigt, ist eine Fällung und vollständige Beseitigung aller Baumteile empfohlen, um die Gefahr einer Krankheitsausbreitung zu reduzieren. Bei einem Verdacht sollte auch stets der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern informiert werden: Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock, Tel. 0381/40350.