Mietwerterhebung im Landkreis
Die Kreisverwaltung beabsichtigt die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe neu zu bestimmen.
In einer Befragung werden derzeit die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten im gesamten Landkreis erhoben. Hierzu wurden zahlreiche Vermieter und Wohnungsunternehmen angeschrieben. Erfasst werden die Wohnungsgrößen sowie die Miethöhen. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.
Notwendig ist diese Erhebung, weil das Bundessozialgericht wiederholt in seiner Rechtsprechung die Kommunen aufgefordert hat, die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete auf der Basis eines „schlüssigen Konzeptes“ vorzunehmen und diese in der Regel mindestens alle zwei Jahre anzupassen.
Die Beratungsgesellschaft Analyse & Kozepte aus Hamburg wurde erneut mit der Erstellung eines „schlüssigen“ Konzeptes (grundsicherungsrelevanter Mietspiegel) beauftragt. Im Rahmen von mehreren Sozialgerichtsprozessen wurde der Ansatz von Analyse & Konzepte wiederholt als rechtssicher und den Anforderungen des Bundessozialgerichts entsprechend anerkannt.
Dieses Konzept wird Grundlage für die neue Verwaltungsrichtlinie zu den Kosten der Unterkunft sein, welche spätestens im 4. Quartal 2016 zur Anwendung kommen soll.
Die Kreisverwaltung bedankt sich für das Verständnis und bittet um eine rege Beteiligung an der Mietwerterhebung.