Seit 2012 wird das Qualitätssiegel durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an Schulen verliehen, die verdeutlichen, dass sie über die in Gesetzte und Verordnungen geregelten Pflichtausgaben hinaus der objektive und subjektive Sicherheit von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern einen besonderen Stellenwert beimessen.
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurden bislang 3 Schulen mit dem Siegel ausgezeichnet.
Auch in diesem Jahr wird das Siegel verliehen.
Bewerben können sich Schulen aller Schularten, die eine breite Palette an unfall-, gesundheits- und gewaltpräventiven Maßnahmen anbieten und damit die Sicherheit der Schüler und Lehrer in besonderem Maße fördern. Anträge sind bis zum 30. Juni 2016 an den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V –Geschäftsstelle-, Ministerium für Inners und Sport, Alexandrinenstr. 1, 19005 Schwerin zu senden. Vorab ist ein Votum der Schulkonferenz und des Kommunalen Präventionsrates des Landkreises Vorpommern-Rügen einzuholen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren und den Antrag erhalten Sie hier:
- Verfahren und Antrag195 kB
Für Fragen steht Ihnen die Koordinatorin des Kommunalen Präventionsrates zur Verfügung:
Kati Bischoff
01 - Büro des Landrates und des Kreistages
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