Umsetzungskonzept 2017-2018 zum Rahmenkonzept (Beschluss JHA 02/0166) zur Förderung der Erziehung in den Familien im Landkreis Vorpommern-Rügen
Eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien. Die Förderung der Erziehung in der Familie und die damit verbundenen Angebote der Familienbildung gehören zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Das Rahmenkonzept zur Familienbildung im Landkreis Vorpommern-Rügen stellt die Grundlage für das hier vorliegende Umsetzungskonzept dar. Ziel beider Konzepte ist es, ein breites, bedarfsgerechtes und koordiniertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenz zu schaffen.
Familienbildung ist derzeitig im Landkreis Vorpommern-Rügen geprägt von vielfältigen Angeboten unterschiedlicher Träger. Es existieren neben klassischen Angeboten der Familienbildung weiterhin auch solche Angebote, die der Familienbildung inhaltlich zuzuordnen sind. Um einer Unübersichtlichkeit und mangelnder Transparenz vorhandener Strukturen entgegen zu wirken, ist nunmehr die Frage zu stellen inwieweit die bereits bestehenden vielfältigen Angebote Mütter und Väter sowie andere Erziehungsberechtigte zielgerichtet und alltagsnah erreichen können und ob Angebotslücken im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung vorhanden sind.
Auf seiner Klausurtagung am 8. Juni 2015 hat sich der Jugendhilfeausschuss mit der Familienbildung intensiv auseinander gesetzt. Stärken und Schwächen sowie Risiken und Chancen wurden analysiert und diskutiert. Die Ergebnisse der Klausurtagung mündeten in das, durch den Jugendhilfeausschuss am 21. September 2015, beschlossene Rahmenkonzept ein.
Auf Grundlage dieses Rahmenkonzeptes für die Familienbildung im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde unter Beteiligung von Trägern der Familienbildung ein erstes zweijähriges Umsetzungskonzept für die Jahre 2017 und 2018 erarbeitet. Darin wird zunächst die kommunale Ausgangssituation dargestellt, um abschließend die Handlungsschwerpunkte für die kommenden zwei Jahre aufzuzeigen.
Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen geht das Umsetzungskonzept nicht ein, da diese ausführlich im Rahmenkonzept dargestellt sind.
Das vollständige Konzept kann hier nachgelesen werden.