Seiteninhalt
Frist für die Auszahlung der doppelten Fördermittelsumme für Kleinkläranlagen läuft aus - 170 Antragsteller betroffen.
Im Sommer 2009 wurden vom Landrat des ehemaligen Landkreis Nordvorpommern zwei Allgemeinverfügungen zu vorhandener Kleinkläranlagen erlassen. In diesem Zusammenhang wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern auch die doppelte Fördermittelsumme für die Anpassung bzw. Erneuerung der Kleinkläranlagen zur Verfügung gestellt.
Jeder, der seine Kleinkläranlage erneuern musste, im Jahr 2009 einen Antrag auf Förderung stellte und alle erforderlichen Unterlagen einreichte, bekam auch einen Zuwendungsbescheid für diese Förderung.
Die Auszahlung dieser doppelten Fördermittelsumme endet definitiv mit dem Jahr 2012.
Derzeit sind bei der unteren Wasserbehörde in Grimmen aber noch ca. 170 offene Bescheide registriert. Das bedeutet, wenn die Fördermittel bei der unteren Wasserbehörde nicht bis Mitte November abgerechnet werden, erlischt der Anspruch auf die doppelte Fördermittelhöhe.
Alle Grundstückseigentümer mit Zuwendungsbescheid werden dringend aufgefordert, die Kleinkläranlagen umgehend einzubauen und die Auszahlungsunterlagen kurzfristig bei der unteren Wasserbehörde einzureichen, damit der Fördermittelanspruch nicht verloren geht.
Die Auszahlung dieser doppelten Fördermittelsumme endet definitiv mit dem Jahr 2012.
Derzeit sind bei der unteren Wasserbehörde in Grimmen aber noch ca. 170 offene Bescheide registriert. Das bedeutet, wenn die Fördermittel bei der unteren Wasserbehörde nicht bis Mitte November abgerechnet werden, erlischt der Anspruch auf die doppelte Fördermittelhöhe.
Alle Grundstückseigentümer mit Zuwendungsbescheid werden dringend aufgefordert, die Kleinkläranlagen umgehend einzubauen und die Auszahlungsunterlagen kurzfristig bei der unteren Wasserbehörde einzureichen, damit der Fördermittelanspruch nicht verloren geht.
02.11.2012
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen