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KJC setzt erhöhte Regelbedarfe rechtzeitig um

Rund 7000 Bedarfsgemeinschaften erhalten neue Bescheide

Ab dem 01. Januar 2013 gelten für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhöhte Regelbedarfe. So erhält zum Beispiel eine alleinstehende oder alleinerziehende Person 8 € je Monat mehr. Das Kommunale Jobcenter wird deshalb in den nächsten Tagen für alle Bedarfsgemeinschaften neue Bescheide erstellen. Rund 7000  Familien erhalten deshalb demnächst Post vom Jobcenter. 

21.12.2012