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städtebauliche Bodenordnung / Umlegung

 

Vereinfachte Umlegung

Die vereinfachte Umlegung dient dem Zweck, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb einer Ortslage Teile in enger Nachbarschaft liegender Grundstücke der Art auszutauschen oder auch einseitig zuzuteilen, dass eine ordnungsgemäße Bebauung und Erschließung ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang können Baulasten usw. begründet, geändert oder aufgehoben werden.

Das gesetzlich geregelte Verfahren wird von der jeweiligen Stadt / Gemeinde durchgeführt.

Die Befugnisse können auch auf einen Umlegungsausschuss übertragen werden.

Mit dem Fachdienst Kataster und Vermessung als Geschäftsstelle eines Umlegungsauusschusses steht Ihnen eine kompetente Fachbehörde zur Verfügung, die nach Übertragung der Befugnisse das gesamte Verfahren oder nur die vorbereitenden vermessungstechnischen und umlegungstechnischen Arbeiten übernimmt.

Vorteile der vereinfachten Umlegung:
Kostengünstige Gestaltung von Grundstücken und Beseitigung baurechtswidriger Zustände ohne notarielle Verträge bzw. behördliche Genehmigungen.

 

Umlegung

Die Umlegung ist eines der wichtigen Bodenordnungsverfahren zur Erschließung und Neugestaltung von Baugebieten.

In diesem nach dem Baugesetzbuch geregelten Grundstückstauschverfahren wird das Grundeigentum neu geordnet, so dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Grundlage für die Umlegung ist der Bebauungsplan, der von der Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) aufgestellt wird.

Planung und vorhandene Struktur der Grundstücke passen häufig nicht zusammen und werden durch ein von der Gemeinde angeordnetes Umlegungsverfahren in Einklang gebracht.

Vorteile der Umlegung:
• Die Umlegung bringt gegenüber privatrechtlichen Regelungen sowohl für die Gemeinde als auch für die beteiligten Grundstückseigentümer wesentliche Vorteile bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes.
• Die Umlegung schafft ohne notarielle Verträge und behördliche Genehmigungen zeitnah und kostengünstig neue Wohnbau- und Gewerbegrundstücke. Sie wird damit der Nachfrage in der Bevölkerung und den Wünschen von Investoren gerecht.
• Die Umlegung berücksichtigt sowohl das private Interesse des Eigentümers als auch das öffentliche Interesse.
• Die Umlegung gewährleistet die Gleichbehandlung der Eigentümer bei der Bereitstellung der öffentlichen Flächen und bei der Abschöpfung umlegungsbedingter Wertsteigerungen.
• Zur Durchführung aller vermessungstechnischen, umlegungstechnischen und Verwaltungsarbeiten steht mit dem Fachdienst Kataster und Vermessung als Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses eine kompetente Fachbehörde zur Verfügung, die im Auftrag der Gemeinde tätig wird.
• Die Umlegung ist im Interesse der Allgemeinheit auch gegen den Willen einzelner Beteiligter durchsetzbar.
• Nach Abschluss der Umlegung ist eine kostengünstige Erschließung „aus einem Guss" möglich, da die öffentlichen Flächen der Gemeinde bereitgestellt werden.