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Jobcenter zahlt jetzt Schulbeihilfe in Höhe von 30 € aus


Familien mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II können für ihre Kinder verschiedene zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die Schulbeihilfe. Sie wird zusätzlich zum Regelbedarf zur Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres gewährt.
 
Das Jobcenter zahlt jetzt den Betrag in Höhe von 30 € für Kinder, die das 6. Lebensjahr und noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, mit der Leistung für den Februar aus. Die Schulbeihilfe muss nicht gesondert beantragt werden. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres muss ein Nachweis über den Schulbesuch im Jobcenter vorliegen.
28.01.2013