Information zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Der neue Rundfunkbeitrag
Seit dem Jahresbeginn gilt der neue Rundfunkbeitrag. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wurden einige Erleichterungen eingeführt. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de
Nachstehend einige wichtige Auszüge:
Wie können Sie die Befreiung oder Ermäßigung beantragen?
Das Antragsformular können Sie online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie den erforderlichen Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II bei. Den notwendigen Nachweis erhalten Sie automatisch mit Ihrem Bewilligungsbescheid vom KJC zugesandt.
Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?
Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten.