Seiteninhalt
Allgemeine Beschreibung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) nach.
Anspruch auf Leistungen hat, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften nicht oder nicht ausreichend sichern kann. Dabei sind das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Vorrangig werden Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbracht. Daneben haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Dazu gehören vor allem der maßgebenden Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum Maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Anspruch auf Leistungen hat, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften nicht oder nicht ausreichend sichern kann. Dabei sind das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Vorrangig werden Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbracht. Daneben haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Dazu gehören vor allem der maßgebenden Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum Maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Was müssen Sie mitbringen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur qualifizierten Antragsausgabe. Die für Ihren persönlichen Antrag notwendigen Unterlagen werden mit Ihnen persönlich erörtert.
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?
keine
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- SGB II und dazu erlassene Verordnungen
- Richtlinien des Landkreises zur Angemessenheit der Unterkunft und Heizung sowie zur Erstausstattung
Was ist sonst noch zu beachten?
Leistungen werden erst ab Antrag gewährt. Die Form ist auch gewahrt, sofern der Antrag telefonisch oder per E-Mail gestellt wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Verfügbare Formulare
Vordrucke und Anträge finden Sie hier.
Darüber hinaus notwendige Formulare werden Ihnen bei der qualifizierten Antragsausgabe zur Verfügung gestellt.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen