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Allgemeine Beschreibung

  • Unterstützung bei der gemeinsamen Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge im Falle der Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung von Müttern uns Vätern, die allein für ein Kind oder Jugendlichen sorgen, bei der Ausübung der Personensorge (außer bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) (§ 18 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie von Eltern, anderen Umgangsberechtigten sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII unter Bezugnahme auf §§ 1684 und 1685 BGB)
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§50 SGB VIII)

Was müssen Sie mitbringen?

wird im Beratungsgespräch erörtert

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?

keine

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Was ist sonst noch zu beachten?

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen