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Allgemeine Beschreibung
- Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bei entsprechend fachärztlich diagnostiziertem Bedarf (§ 35a SGB VIII)
Was müssen Sie mitbringen?
Dies wird im Beratungsgespräch geklärt.
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?
- Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- SGB VIII
Was ist sonst noch zu beachten?
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen