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Allgemeine Beschreibung
- Gewährung von Hilfe für junge Volljährige als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bei vorliegenden Hilfebedarf und entsprechend erkennbarer Mitwirkungsbereitschaft (§ 41 SGB VIII)
Was müssen Sie mitbringen?
Dies wird im Beratungsgespräch geklärt.
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?
- Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- SGB VIII
Was ist sonst noch zu beachten?
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen