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Allgemeine Beschreibung

  • Beratung zur besseren Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung (z.B. zur gewaltfreien Konfliktlösung) sowie in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 SGB VIII)
  • Gewährung von gemeinsamer Unterbringung von alleinsorgeberechtigten Müttern und Vätern und ihrem unter 6-jährigen Kind bei vorliegenden Bedarf (§ 19 SGB VIII)
  • Organisation der Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung eines Kindes unter 14 Jahren bei zeitweisem Ausfall des personensorgeberechtigten Elternteils bzw. beider Elternteile aus zwingenden Gründen und fehlender privatrechtlicher Kompensationsmöglichkeit (z.B. Krankenhausaufenthalte, Heilkuren,....) (§ 20 SGB VIII)
  • Unterstützung bei der notwendigen Unterbringung der Kinder/Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn die Personensorgeberechtigten diese wegen des mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen ständigen Ortswechsels nicht sicherstellen (§21 SGB VIII) können
  • Gewährung von individuell zugeschnittenen Hilfen zur Erziehung (z.B. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und andere)bei entsprechend vorliegendem Bedarf (§ 27ff SGB VIII)
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen  bzw. Herausnahme des Kindes/Jugendlichen aus einer Einrichtung bzw. von einer anderen Person (§ 42 SGB VIII) zur Abwendung von konkreten Gefährdungssituationen
  • Prüfung von Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII
  • Mitwirkung in Verfahren vor  den Familiengerichten gem. § 50 SGB VIII
  • Bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder haben Personensorgeberechtigte gemäß § 27 SGB VIII Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl ihres Kindes gemäße Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Eltern und ihre Kinder werden vor der Entscheidung über Art und Umfang der Hilfe gehört und über die Folgen beraten.

können von:

  • Familien, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Fachkräften

in Anspruch genommen werden.

Was müssen Sie mitbringen?

Dies wird im Beratungsgespräch geklärt.

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?

  • Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • SGB VIII
  • BGB

Was ist sonst noch zu beachten?

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen