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Allgemeine Beschreibung

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden (14 - 20 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde
  • Prüfung von außergerichtlichen Möglichkeiten, Wiedergutmachung
  • Hilfe für das Gericht bei der Beurteilung des Täters, der Tat und des Strafmaßes, Prüfung erzieherischer Hilfen
  • Vorbereitung der Jugendlichen und deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung
  • Umsetzung der richterlichen Beschlüsse und Urteile, Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe
  • Vorbereitung der Haftentlassung in Kooperation mit dem Strafvollzug

können von

  • Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sowie ihren Eltern und sonstigen Bezugspersonen

in Anspruch genommen werden.
Mit diesem Fachdienst begleiten Sozialarbeiter die jugendlichen Straftäter im gesamten Jugendstrafverfahren.

Was müssen Sie mitbringen?

  • im Erstgespräch = Unterlagen zu Schul- und Berufsabschlüssen
  • weiteres wird dann im Beratungsgespräch erörtert

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?

  • Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Was ist sonst noch zu beachten?

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen