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Stiftung Mitarbeit

Die Stiftung vergibt Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen, die im sozialen pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind.

Anträge auf Förderung können stellen:

  • Bürgerschaftliche Initiativen und Vereine

Antragsfristen für das Jahr 2015 sind:

  • 23. Februar 2015, 18. Mai 2015, 24. August 2015, 2. November 2015

 Die Benachrichtigung über die Bewilligung erfolgt vier Wochen nach Antragstellung.


Weitere Informationen auf: www.mitarbeit.de