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Stiftung Mitarbeit
Die Stiftung vergibt Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen, die im sozialen pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind.
Anträge auf Förderung können stellen:
- Bürgerschaftliche Initiativen und Vereine
Antragsfristen für das Jahr 2015 sind:
- 23. Februar 2015, 18. Mai 2015, 24. August 2015, 2. November 2015
Die Benachrichtigung über die Bewilligung erfolgt vier Wochen nach Antragstellung.
Weitere Informationen auf: www.mitarbeit.de