Sprachkurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
Seit dem November können Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende_r) und „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ an Sprachkursen, sog. Einstigeskursen, teilnehmen, deren Kosten durch die Arbeitsagenturen übernommen werden. Das gilt auch bereits für Menschen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA, die noch keine drei Monate in Deutschland sind.
Unter Asylsuchenden, „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“, werden nur Personen aus den Ländern Syrein, Iran, Irak und Eritrea verstanden.
Bis zum 31. Dezember 2015 haben die Asylbewerber die Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Sprachkurse in Ihrer Nähe.