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Am 24. Oktober 2015 tritt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft.

Um Asylbewerbern und Geduldeten mit jeweils guter Bleibeperspektive eine zügige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erhalten diese mit Inkrafttreten des Gesetzes einen vollumfänglichen Zugang zum Integrationskurs.

Asylbewerber erhalten künftig im Rahmen ihrer Asylantragstellung beim Bundesamt alle notwendigen Informationen und Formulare für ihre Kursteilnahme.

Nähere Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.


Anlage 1 - Allgemeine Informationen zum Zulassungverfahren

Anlage 2 - Zulassungsantrag

Anlage 3 - Merkblatt zum Integrationskurs

Merkblätter in 33 verschiedenen Sprachen

01.12.2015