Am 24. Oktober 2015 tritt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft.
Um Asylbewerbern und Geduldeten mit jeweils guter Bleibeperspektive eine zügige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erhalten diese mit Inkrafttreten des Gesetzes einen vollumfänglichen Zugang zum Integrationskurs.
Asylbewerber erhalten künftig im Rahmen ihrer Asylantragstellung beim Bundesamt alle notwendigen Informationen und Formulare für ihre Kursteilnahme.
Nähere Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.
Anlage 1 - Allgemeine Informationen zum Zulassungverfahren
Anlage 2 - Zulassungsantrag
Anlage 3 - Merkblatt zum Integrationskurs