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Anfang August 2016 trat das neue Integrationsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz brachte viele Änderungen im Aufenthaltsrecht und im Sozialrecht mit sich. Hier erhalten Sie Hinweis zu den wichtigsten Änderungen und Informationen, die das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe betreffen.

Wichtigste Hinweise zu Asylbewerberleistungsgesetz und zum Aufenthaltsgesetz:

 


Die wichtigste Neuregelung im Aufenthaltsrecht ist die Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass die Ausländer, die ab dem 01.01.2016 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben und öffentliche Leistungen beziehen, in dem Bundesland ihren Wohnsiz nehmen müssen, dem sie zur Durchführung Ihres Asylverfahrens zugeswiesen wurden. Das heißt, dass die Ausländer, die bereits in andere Bundesländer abgewandert sind, verpflichtet  werden, zurück zu ziehen. Es zeigt sich, dass die Ausländer, die von der Wohnsitzauflage betroffen sind und vepflichtet wurden zurück zu kehren, in ihre urprüngliche Umgebung zurück kommen. Da sie keine Asylbewerber mehr sind, werden sie nicht in Gemeinschaftunterkünfte oder dezentrale Wohnungen untergebracht.

Hier erhalten Sie Informationen, welche Schritte eingeleitet werden müssen, wenn ein bereits weggezogener Ausländer zurück kehrt:

Eine zweite wichtige Änderung sind die Arbeitsgelegenheiten, die für die Asylbewerber bereit gestellt werden. Teilnehmer sind Asylbewerber, die aus einem nicht sicheren Herkunftststaat kommen. Für den Landkreis stehen 197 Plätze bei externen Trägern (Gemeinden, gemeinnützige Träger u.a.) und 66 Plätze in Gemeinschaftunterkünften zu Verfügung. Die Teilnemer werden durch den Fachdienst Asyl- und Ausländerrecht zugewiesen.
Weiter Informationen erhalten Sie oben. Informationen zur Beantragung der Arbeitsgelegenheiten erhalten Sie bei

30.08.2016