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Rückehrer

  1. Rückkehrer muss zunächst in die Ausländerbehörde, um ihn wieder anzumelden
    Anschrift: Knieperdamm 3, 18439 Stralsund
    Sprechzeiten:
    Dienstags       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    Donnerstags  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  2. anschließend Anmeldung beim Eigenbetrieb Jobcenter
    Anschriften:
    Standort Stralsund: Carl-Heydemann-Ring 96, 18437 Stralsund
    Standort Bergen auf Rügen: Gingster Chaussee 5a, 18528 Bergen auf Rügen 
    Standort Ribnitz-Damgarten: Musikantenweg 5, 18311 Ribnitz-Damgarten
    Standort Grimmen: Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
    Sprechzeiten:
    Montag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Dienstag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  3. Besteht für den Rückkehrer nicht die Möglichkeit, bei Verwandten/Bekannten oder in einer eigenen Wohnung unterzukommen, steht ihm die Notunterkunft in Tribsees (Grammendorfer Weg 19, 18465 Tribsees) für einen Monat zur Verfügung.
    Die Betreuung dort ist gesichert.

  4. Innerhalb eines Monats muss sich der Rückkehrer nun um eigenen Wohnraum bemühen. Schafft er das nicht, hat die Behörde die Möglichkeit, ihm Wohnraum zuzuweisen.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde können Sie den Rückkehrer auch direkt nach Tribsees verweisen. Schritte 1 und 2 sind dann unverzüglich (am nächsten Sprechtag) nachzuholen!