Das neue Interessensbekundungsverfahren richtet sich insbesondere an Migrantenorganisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind.
Migrantenorganisationen sind gefragte Experten und Partner im Integrationsbereich. Insbesondere in der aktuellen Situation werden sie häufig zu Rate gezogen, wenn es darum geht Unterstützungsangebote für Geflüchtete zu entwickeln.
Diese Arbeit leisten die meisten Migrantenorganisationen überwiegend ehrenamtlich. Sie verfügen deshalb über einen relativ geringen Organisationsgrad und wenig personelle Ressourcen. Um hieran etwas zu ändern, wird das Bundesamt strukturell bundesweit tätige Migrantenorganisationen fördern, die im Integrationsbereich tätig sind. Insbesondere sollen hierdurch Organisationen unterstützt werden, die Flüchtlingen bei der Orientierung und beim Ankommen in Deutschland helfen. Durch die dreijährige Förderung können sie eine Geschäftsstelle einrichten und ihre Arbeit professionalisieren.
Interessierte Organisationen richten Ihre Bewerbung bis zum 12. Mai 2017 an das Bundesamt. Details zum Interessensbekundungsverfahren können Sie auf unter www.bamf.de herunterladen.