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Seit dem 01.01.2014 hat mit dem Asyl-Migrations-und Integrationsfonds (AMIF) eine neue Förderperiode begonnen.
Der neue Fonds deckt mit seinen Schwerpunkten „Gemeinsames Europäisches Asylsystem",  „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration" sowie „Rückkehr" die Bereiche ab, die bisher durch die SOLID-Fonds Europäischer Integrationsfonds, Flüchtlingsfonds und Rückkehrfonds gefördert wurden. Anders als bisher wird es im AMIF nur einen Basisrechtsakt für alle drei Bereiche, die Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (AMIF-VO), sowie eine Verordnung zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für die Fondsverwaltung (Horizontale VO) geben.

In dem EU-Fond-Infobrief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 1/2014 finden Sie unter Ziffer 1 aktuellere Informationen zum Sachstand der neuen Förderperiode zusammengefasst. Daraus ist u. a. ersichtlich, dass voraussichtlich im Juni 2014 bereits die Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht werden soll. Die Verordnungen für den AMIF liegen allerdings weiterhin erst im Entwurf vor.

Die Anstragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das online-basierte AMIF-Portal und die Frist läuft am 25. November 2014 ab.

 

Ab dem 12. März 2014 können sich interessierte Träger, die ein Projekt aus dem AMIF planen, auf 

 

  • https://amif.bamf.de/registrierung/ registrieren.
Weitere Informationen können Sie unter AMIF - Informationen im Einzelnen

Über den weiteren Werdegang werden Sie auf dem Laufenden gehalten.

Den gesamten Infobrief können Sie hier herunterladen.

28.02.2014