Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Förderfähig sind Verein, Verbände der freien Wohlfahrts pflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit
- sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen
- sie in das Vereinsregister eingetragen sind
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde
- ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dienen und daran ein erhebliches kreisliches Interesse besteht
Frist zur Antragstellung: bis zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres beim FD Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen
Ansprechpartner:
Antrag: Anlage 1 der Förderrichtlinie
Verwendungsnachweis: Anlage 2 der Förderrichtlinie