Möglichkeiten, Kosten für den Besuch einer Berufsschule bezuschusst zu bekommen
Bildungs- und Teilhabepaket
Zielgruppe:
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 oder § 3 i.V.m. § 6 AsylbLG, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen und Personen mit bei ihnen lebenden Kindern, die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Weitere Informationen inkl. der Anträge gibt es hier: Bildungs- und Teilhabepaket
Ihre Nachfragen können Sie stellen bei
Landkreis Vorpommern-Rügen
Tel: +49 (3831) 357-1000
Allgemeine SchülerInnenbeförderung: Unterstützung des Landkreises
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende
- der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums,
- des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und
- der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt,
eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen oder für den Fall, dass eine solche nicht durchgeführt wird, die notwendigen Aufwendungen dieser Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule zu tragen.
Antworten auf häufige Fragen sind in diesem Dokument zusammengefasst.
Weitere Informationen: Schülerbeförderung
Kontakt:
Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen
Telefon: 115
Telefon: +49 3831 357-1000
Unterstützung des Landes von BerufsschülerInnen
Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern können eine Unterstützung erhalten, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die in der Ausbildung weniger als 500 Euro brutto verdienen und eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.
Weitere Informationen - Richtlinie sowie Anträge - können hier gefunden werden.
Kontakt: