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Der Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses wird von der Waffenbehörde entgegengenommen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen.
Ist dies der Fall, stellt die Waffenbehörde den Europäischen Feuerwaffenpass aus und sendet diesen zu. Alternativ kann die Erlaubnis auch in der Waffenbehörde abgeholt werden.