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Sie müssen die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist je nach Standort Ihrer Betriebsstätte.
Den Nachweis der Fachkunde, des Bedürfnisses und der Gewerbsmäßigkeit müssen Sie selbst erbringen. Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.