Welche Regeln gelten für Lärm im privaten Umfeld?
Grundsätze des privaten Miteinanderlebens sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Oft sind sie Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Gerichte nehmen dabei gern auf öffentlich-rechtliche Regeln Bezug, siehe § 906 BGB. So wird durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) z.B. der Nachtzeitraum zwischen 22.00 – 6.00 Uhr definiert. Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit sind an Werktagen die Zeiten zwischen 6.00 – 7.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen die Zeiten zwischen 6.00 – 9.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr.
Ein Landes-Immissionsschutzgesetz das speziellere Regelungen trifft, besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Zu Beachten sind darüber hinaus das Ortsrecht in Form von Regelungen der Gemeinden oder auch Hausordnungen in Mietobjekten.