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Was sind Altlasten im Sinne von Umweltvorschriften?
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (§ 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz). Sie entstehen durch die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und durch unsachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen.