Was ist bei der Aufbringung von Boden auf durchwurzelbare Bodenschichten zu beachten?
Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sind in § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu finden.
Werden Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, hat dies nach Art, Menge, Schadstoffgehalten und physikalischen Eigenschaften der Materialien so zu erfolgen, dass das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung nicht zu besorgen ist. Dabei muss mindestens eine Bodenfunktion nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Die Bodenfunktionen sind in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Buchstabe b und c des Bundes-Bodenschutzgesetzes definiert. Der § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung stellt dabei konkrete Anforderungen an die Untersuchung der Materialien und einzuhaltende Vorsorgewerte, daneben sind Ausschlusskriterien festgelegt.