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Was ist unter pflanzlichen Abfällen aus privaten Haushalten zu verstehen?

Alle auf Ihrem häuslichen Grundstück oder einem separaten Gartengrundstück (Schrebergarten)  gewachsenen Pflanzen und Pflanzenteile fallen unter den Begriff der pflanzlichen Abfälle. Diese können auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert werden. Erfolgt keine Kompostierung sind diese Abfälle im Rahmen der Satzungsregelungen dem Landkreis zu übergeben. Um diese Abfälle zusammen mit anderen in privaten Haushalten anfallenden biologisch abbaubaren Abfällen getrennt zu sammeln,  wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen die Biotonne (braune Tonne) eingeführt.