Wie ist mit Asbestabfällen umzugehen?
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass bei Rückbaumaßnahmen unter Vorhandensein von Asbest gefährlicher Staub entsteht. Daher ist es immer ratsam, sich an einen Fachbetrieb zu wenden. Dieser führt den Rückbau und die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gemäß den Bestimmungen der technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen und den abfallrechtlichen Vorschriften durch.
Es ist nicht erlaubt asbesthaltige Baustoffe zu bearbeiten (z.B. Bohren, Schleifen, Trennen), zu zerkleinern oder als Baumaterial zu verwerten. Untersagt sind alle Arbeiten, bei denen durch mechanische Beanspruchung Asbeststaub in die Umwelt gelangen kann. Für die Entsorgung sind asbestzementhaltige Baustoffe getrennt von anderen Baustoffen zu halten und an die Wertstoffhöfe, Stralsund oder Samtens, des Eigenbetriebes für Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen zu übergeben.