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Ist die Entsorgung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen zulässig?

Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm als Düngemittel ist weiterhin zulässig. Die gesetzliche Basis ist die Klärschlammverordnung, neben der auch düngemittelrechtliche Vorschriften zu beachten sind. In Zukunft wird die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nur noch für kleinere Anlagen zulässig sein. Mit einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 haben Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten dann den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen und den Rest thermisch zu behandeln.