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Warnung vor Betrug mit gefälschten (amtlichen) Auszügen

Neben kommerziellen Dienstleistern, die vom Land M-V Lizenzen zur Abgabe von Auszügen erworben haben, sind auch Firmen anzutreffen, die vermeintlich amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster unrechtmäßig anbieten.

Aktuelles Beispiel betrifft die Firma Solumio mit Sitz in Gibraltar (Quelle: Impressum auf https://www.solumio.net).

Deren den amtlichen Auszügen nachempfundenen Produkte sind sowohl urheberrechtlich als auch wegen des unberechtigten Verwendens von Hoheitszeichen des Landes M-V als Fälschungen anzusehen. Demzufolge werden diese verkauften Auszüge auch nicht von Behörden bei Vorlage (z. B. im Baugenehmigungsverfahren) akzeptiert.

Eine ordnungsgemäße Erstellung und Herausgabe von amtlichen Auszügen ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens. Diese werden in Mecklenburg-Vorpommern vornehmlich durch die in § 5 Absatz 2 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) aufgeführten Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahrgenommen.