Seiteninhalt

Förderung für Kleinprojekte

Bereits seit 2000 erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) eine Förderung zur Regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung. In der derzeitigen Förderperiode stehen zur Förderung von Kleinprojekten noch Mittel zur Verfügung. Die Antragstellung wie auch Abrechnung der Mittel ist unkompliziert.

Kleinprojekte dienen dazu, für Frauen, Männer und deren Familien sowie insbesondere für von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte, Angebote zur sozialen Teilhabe zu schaffen. Unterstützt werden kleine lokale  Projekte vor allem in den drei Handlungsfeldern Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement mit einer Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe eines Pauschalbetrages von 8.200 Euro bei zwölfmonatiger Projektlaufzeit und 5.000 Euro bei sechsmonatiger Projektlaufzeit gewährt. Nähere Auskünfte sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei

Herrn Al Khouri
Leiter der Geschäftsstelle des Regionalbeirates
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telefon: 0385 588-5527
s.al-khouri@wm.mv-regierung.de

31.01.2020