Vorsicht vor falschen Gebühren-Eintreibern - die Ehrenamtsstiftung MV warnt
Derzeit sind Mails einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ im Umlauf, die Vereine zu einer kostenpflichtigen Eintragung auf ihrer als Transparenzregister ausgewiesenen Website veranlassen wollen. In keinem Fall sollten Sie den geforderten Betrag überweisen.
Neben dem Eintrag ins Vereinsregister ist seit 2017 auch der Eintrag ins Transparenzregister Pflicht für gemeinnützige Organisationen. Im öffentlichen Transparenzregister werden insbesondere die wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person, im Verein also der Vorstand, benannt. In Mecklenburg-Vorpommern geschieht dies automatisch beim Eintrag ins elektronische Vereinsregister. Eine zusätzliche Gebühr entsteht dadurch nicht. Lediglich für die Führung des Transparenzregisters wurde eine geringe Gebühr von 2,50 € im Jahr erhoben. Von dieser können sich gemeinnützige Organisationen seit dem 01.01.2020 befreien lassen. Sie müssen dazu lediglich den Befreiungsantrag zusammen mit Ihrem gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes einreichen.