Seiteninhalt

KITAS, Schulen und Hochschulen

Alle aktuellen Informationen aus der Landespolitik und unserem Jugendamt finden Sie in den nachfolgenden Kategorien.

Ab wann dürfen die Hochschulen für das Wintersemester 2020/21 mit dem Lehrbetrieb starten?

Laut Pressemitteilung des Bildungsministeriums können die Hochschulen ab dem 14. September 2020 mit dem Veranstaltungsbetrieb beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.

Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.

KITAS und Kindertagespflegestätten

Informationen für KITA-Leitungen und -Träger / Kindertagespflegepersonen

Ab dem 1. August 2020 wird der Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder stattfinden. 

Umfangreiche Hygienehinweise zum Schutz der Beschäftigen und Kinder sowie Antworten auf Fragen zur neuen Corona-Kindertagesförderungsverordnung (gültig ab dem 1. August 2020) stellt das Sozialministerium auf seiner Homepage zur Verfügung. Folgen Sie dazu diesem Link.

Aktuelle Hinweise und Aufforderungen des Fachdienstes Jugend des Landkreises Vorpommern-Rügen:

Formulare des Fachdienstes Jugend des Landkreises Vorpommern-Rügen:

Hygienehinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V

Pädagogische Empfehlungen und weitere FAQ

Müssen Eltern der Kita oder dem Hort gegenüber täglich bestätigen, dass Ihre Kinder gesund sind?

Nein, das Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen hat die Kita-Leitungen und Träger am 27. Mai 2020 darüber informiert, dass die tägliche Dokumentation und Bestätigung der Gesundheit des Kindes beim Abgeben nicht mehr notwendig ist. Zur Entlastung der Einrichtungen und der Eltern ist die »Erklärung und Verpflichtung Gesundheitsbestätigung« aufgesetzt worden, die Ihnen die Einrichtung, in der Ihr Kind betreut wird, zur Verfügung stellt. Damit brauchen die Eltern nicht mehr täglich Bögen unterzeichnen, sind jedoch verpflichtet Erkrankungen des Kindes dann tagaktuell zu melden.

Welche Kinder dürfen wann und wie lange wieder in die Kita gehen?

Zum 1. August 2020 werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet und in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. 

Es gilt dann der Förderumfang nach § 7 KiföG M-V ohne zeitliche Einschränkungen. Kinder mit einem Anspruch auf Ganztagsförderung können wieder eine Förderung in einem Umfang von 50 Wochenstunden beanspruchen und Kinder mit einem Teilzeitplatz in einem Umfang von 30 Wochenstunden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.

Wie sollten sich Eltern, Schulen und KITAS verhalten, wenn ein Kind Symptome hat?

Seit August sind die Kitas und Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern aber weiterhin oberste Priorität hat, hat das Sozialministerium ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei Auftreten von allgemeinen oder COVID-19 zu vereinbarende Symptomen bei Kindern veröffentlich. Diese Handlungsempfehlungen können Sie hier nachlesen:

Schulen

Findet nach den Sommerferien wieder regulärer Unterricht statt?

Laut Information des Bildungsministeriums vom 28. Juli 2020 soll nach den Sommerferien wieder mit einem täglichen, verlässlichen Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gestartet werden. Dafür wurde der Hygiene-Rahmenplan für Schulen aktualisiert, der u.a. die Bildung von fest definierten Gruppen und die Abstandregelungen außerhalb der Klassenräume bestimmt. Dieser Rahmenplan kann auf der Homepage des Bildungsministeriums eingesehen werden.

 

Gilt in Schulen eine Maskenpflicht?

Ab Mittwoch, dem 5. August 2020 müssen alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während des Unterrichts, in den Klassen-, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden. Unverändert gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Schülerbeförderung, zudem sind Schülerinnen und Schüler angehalten, auf dem Weg zum Schulbus und beim Warten an der Haltestelle ebenfalls eine Maske zu tragen.

Muss in der Schülerbeförderung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

Ja, in öffentlichen Verkehrsmitteln muss spätestens ab 27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz getragen werden.  Dies gilt auch für die Schülerbeförderung.  Für die Ausstattung mit einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung sind im Fall der Schülerinnen und Schüler die Eltern verantwortlich.

Regelungen für den Hort

Elternbrief des Jugendamtes (Horte)

Der Fachdienst Jugend informiert alle Eltern von Hortkindern über die weiteren Schritte der Notfallbetreuung und dem eingeschränkten Regelbetrieb.

Können alle Kinder wieder den Hort besuchen?

Ab dem 25. Mai 2020 soll Kindern, die einen Anspruch auf Hortförderung haben (§ 6 Absatz 4 KiföG M-V), die Förderung im Hort wieder ermöglicht werden. Vorrangig sind dabei Kinder der Klassen 1 und 2 zu berücksichtigen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann nicht allen Kindern der Klassen 3 und 4 eine Hortförderung ermöglicht werden. Sofern jedoch Kapazitäten vorhanden sind, soll auch diesen Kindern der Zugang zur Hortförderung ermöglicht werden. Darüber hinaus wird auch für die Kinder der Klassen 3 und 4 die Notfallbetreuung fortgeführt.

Durch die erforderlichen Hygieneregelungen sind die Kapazitäten, insbesondere im Hort, beschränkt. Hortförderung findet nicht nur in gesonderten Horten oder in Schulen, sondern auch in Kindertagesstätten statt. In diesen werden die Räumlichkeiten und das Personal neben der Krippen- und Kindergartenförderung im eingeschränkten Regelbetrieb zusätzlich für die Notfallbetreuung benötigt. Zusätzlich arbeitet der Hort fast immer in offenen und teiloffenen Konzepten; dies ist derzeit nicht möglich. Schließlich sind die Kindergruppen der Schule bei der Zusammenstellung der Hortgruppen zu berücksichtigen.

Der Umfang der Ganztagsförderung im Hort (§ 7 Absatz 5 KiföG M-V) kann von 6 Stunden auf 4 Stunden täglich von Montag bis Freitag begrenzt werden (eingeschränkter Regelbetrieb).

Der Hort bleibt weiterhin ein unterrichtsergänzendes Angebot und ersetzt nicht den Unterricht oder Kooperationsangebote der Schule.

In der Regel findet die Hortförderung nachmittags statt.

Welche Hygienemaßnahmen sind in Schulen zu beachten?

Die Landesregierung hat einen Hygieneplan erlassen, der die jeweils schulischen Hygienepläne ergänzt: 

Diese Zeichnungen, bereit gestellt vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg Vorpommern, eignen sich auch zum Aushang im Schulgebäude: 

Wie sollten sich Eltern, Schulen und KITAS verhalten, wenn ein Kind Symptome hat?

Seit August sind die Kitas und Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern aber weiterhin oberste Priorität hat, hat das Sozialministerium ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei Auftreten von allgemeinen oder COVID-19 zu vereinbarende Symptomen bei Kindern veröffentlich. Diese Handlungsempfehlungen können Sie hier nachlesen: