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Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V regelt:

Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebiete; Verbot des Betretens von Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Nähere Informationen hier: Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gsundheit zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Betretungsverbote für öffentliche Gebäude