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Erste gemeinsame Fallbesprechungen zwischen SGB II, III und VIII

Im ersten Quartal 2019 wird es für die Standorte Bergen auf Rügen, Stralsund, Grimmen und Ribnitz-Damgarten jeweils ein Treffen geben, in deren Mittelpunkt gemeinsame Fallbesprechungen stehen werden. An diesen ersten gemeinsamen Fallbesprechungen können maximal zwei Personen aus jedem Arbeitsbereich (Agentur, Jobcenter, Jugendamt) teilnehmen.

Je nach Lebenslage haben Jugendliche vielschichtige Anliegen und Herausforderungen zu meistern, welche durch eine Zusammenarbeit besser und schneller gelöst werden können. Jeder Jugendliche, der mit den SGBs II, III und VIII in Kontakt steht, soll nicht zwischen den Bereichen verloren gehen, sondern die für ihn passende individuelle Hilfestellung erhalten.

Den schon zwischenden Miarbeitenden persönlich laufenden, bedarfsorientierten Hilfeabstimmungen soll nun ein Rahmen gegeben werden.

Diese Treffen werden moderiert und finden jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt in:

  • Bergen auf Rügen am 30. Januar 2019 in der Kreisvolkshochschule,
  • Störtebekerstr. 8 a
  • Stralsund am 27. Februar 2019 in der Kreisvolkshochschule, Tribseer Damm 76
  • Grimmen am 31. Januar 2019 in der Kreisvolkshochschule, Tribseeser Chaussee 4
  • Ribnitz-Damgarten am 06. März 2019 in der Kreisvolkshochschule, Mühlenstr. 10

In der Auswertung dieser Treffen wird das Arbeitsbündnis weiter überlegen, welchen möglicherweise festen Rahmen dieses Format der Zusammenarbeit benötigt und dann die dafür erforderlichen Bedingungen zur Verfügung stellen.


Ziel soll es sein, dass die Mitarbeitenden die Legitimation für eine gemeinsame fallbezogene Hilfeplanung erhalten, um die in allen Bereichen vorhandenen Ressourcen optimal für den jeweiligen Jugendlichen auszuschöpfen und zu verbinden.

Autor: Geschäftsführung Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, 17.01.2019