Was gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist Pflicht im Innenbereich von
- Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen),
- Zügen des Schienenpersonenverkehrs,
- allen verkehrenden Fähren und
- sonstigen Verkehrsmitteln mit Publikumsverkehr (zum Beispiel Luftfahrzeuge) sowie
- öffentlich zugänglichen Bereichen von Bahnhofsgebäuden und anderer sonstiger Einrichtungen des Öffentlichen Personenverkehrs,
- dem Publikumsverkehr zugänglichen Innenbereichen von Häfen sowie
- Abfertigungshallen an Flughäfen und für Schiffsreisen.
Fahrgäste sind für die Beschaffung und Bereithaltung einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung selbst verantwortlich.
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.