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Was gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist Pflicht im Innenbereich von

  • Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen),
  • Zügen des Schienenpersonenverkehrs,
  • allen verkehrenden Fähren und
  • sonstigen Verkehrsmitteln mit Publikumsverkehr (zum Beispiel Luftfahrzeuge) sowie
  • öffentlich zugänglichen Bereichen von Bahnhofsgebäuden und anderer sonstiger Einrichtungen des Öffentlichen Personenverkehrs,
  • dem Publikumsverkehr zugänglichen Innenbereichen von Häfen sowie
  • Abfertigungshallen an Flughäfen und für Schiffsreisen.

Fahrgäste sind für die Beschaffung und Bereithaltung einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung selbst verantwortlich.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.