Landkreis Vorpommern-Rügen verfügt Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot
gilt ab dem 20. März 2020
Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben ab dem 20. März 2020 bis auf Widerruf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zugelassen.
Das betrifft Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden.
Das bisherige Verbot wurde aufgehoben, um zu großen Kundenzustrom in den genannten Verkaufseinrichtungen zu vermeiden und damit der Virusausbreitung vorzubeugen.